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Seit dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >Hier informieren<

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG). Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was dieses Gesetz umfasst und wie Sie die Lizenzgebühren über uns abwickeln können.


Warum gibt es das Verpackungsgesetz?

Das Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, private Haushalte zum Recycling zu motivieren und die Verwendung von umweltfreundlicheren sowie besser recycelbaren Verpackungen zu fördern. Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR), die im Rahmen des Gesetzes eingerichtet wurde, sorgt dafür, dass die Kosten für das Entsorgungs- und Recyclingsystem fair und transparent im Dualen System verteilt werden.


Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz betrifft insbesondere uns und unsere Kunden – also auch Sie. Da die von uns angebotenen Verpackungen als „systembeteiligungspflichtig“ gelten und Sie gemäß Verpackungsgesetz als „Hersteller“ definiert sind, sind auch Sie verpflichtet, Lizenzgebühren an das Duale System zu entrichten. Das zugrundeliegende Gebührensystem ist für Sie verbindlich, und eine Missachtung kann zu einem Vertriebsverbot sowie hohen Bußgeldern führen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Lizenzgebühren einfach und ohne großen Aufwand zu begleichen.


Wie funktioniert das genau?

Als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind Sie verpflichtet, sich bei der ZSVR zu registrieren. Laut dem Verpackungsgesetz gelten Sie als Hersteller, da Sie die mit Ware befüllten Verpackungen in den Verkehr bringen. Zudem müssen Sie einmal jährlich die Mengen der von Ihnen in Umlauf gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an die ZSVR melden. Unabhängig davon sind Sie verpflichtet, für jede einzelne Verpackung eine Lizenzgebühr an einen Partner des Dualen Systems zu entrichten. Die Meldung bei der ZSVR dient als Kontrollmechanismus, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. 


Keine Sorge – Wir helfen Ihnen!

Bei uns können Sie sämtliche Produkte bereits mit Systembeteiligung erwerben. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Abrechnung Ihrer bei uns gekauften Verpackungen mit einem Partner des Dualen Systems. Diese „Entsorgungskosten“ werden dann auf jeder Rechnung separat aufgeführt. Das vereinfacht Ihnen die Mengenmeldung und den Nachweis der Lizenzierung.