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Seit dem 01.01.2024 gilt das Einwegkunststofffondsgesetz >Hier informieren<

Wichtige Informationen zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für Kunststoffprodukte:

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) tritt in Kraft. Dieses Gesetz wurde bereits am 11. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet, um den Plastikmüll zu reduzieren und den Umweltschutz zu stärken.


Was bedeutet das für Sie?

Mit diesem Gesetz wird eine spezielle Abgabe auf verschiedene Kunststoffprodukte eingeführt. Es betrifft vor allem Einwegkunststoffe, die für den direkten Verzehr vor Ort verwendet werden, wie:

  • Trinkbecher für Kaltgetränke und Kaffee

  • Einweggläser

  • Dünne Tragetaschen (unter 15 μm Dicke)

Diese Abgabe wird von den Herstellern und Importeuren gezahlt und soll helfen, die Kosten für Abfallbewirtschaftung, die Reinigung öffentlicher Räume und Sensibilisierungsmaßnahmen zu decken. Städte und Gemeinden erhalten diese Mittel zur Unterstützung der entsprechenden Maßnahmen.


Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Hersteller und Händler von Einwegkunststoffprodukten. Auch wir sind von dieser Regelung betroffen und sehen uns gezwungen, die dadurch entstehenden Preissteigerungen an Sie weiterzugeben. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass diese Maßnahme auf den bereits bestehenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/904 basiert, die darauf abzielt, den Verbrauch bestimmter Einwegprodukte zu senken und die Umwelt zu schonen.


Was ändert sich für Sie als Kunde?

Ab Januar 2024 werden Sie eine Preisänderung auf bestimmte Produkte bemerken, da die Kosten für die Sonderabgabe an uns weitergegeben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Anpassung notwendig ist, um der neuen Gesetzgebung gerecht zu werden.


Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und die vollständige Gesetzgebung können Sie den folgenden Link zur Bundesregierung besuchen:
Gegen die Vermüllung mit Plastik | Bundesregierung